Fahrtüchtigkeit bei Grünem Star


Betroffenen fehlt es an Durchblick
Fahrtüchtigkeit bei Grünem Star

Ein Grüner Star verdoppelt das Unfallrisiko am Steuer, da die Erkrankung schleichend das Gesichtsfeld einschränkt. Um die Sehfähigkeit zu erhalten und den Verlust der Fahrtüchtigkeit zu vermeiden, empfehlen Experten eine möglichst frühzeitige Behandlung.

Eingeschränktes Blickfeld

Bei einem Glaukom, Grüner Star genannt, gehen die Fasern des Sehnervs zugrunde. Betroffene bemerken das oft erst, wenn das Sehen bereits stark gestört ist. Typisch für das Glaukom sind Ausfälle an den Rändern des Gesichtsfelds. „Patienten gleichen diese oft unbewusst durch vermehrte Augenbewegungen aus“, erläutert Prof. Dr. Franz Grehn aus Würzburg, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Ophthalmologie (DOG). Beim Autofahren gelingt dies jedoch nur begrenzt. Betroffene übersehen leicht plötzliche Bewegungen am Rand des Blickfelds, zum Beispiel wenn ein Kind auf die Straße läuft oder ein anderes Auto in die Straße einbiegt. Menschen mit Glaukom reagieren dann oft zu spät.

Eine aktuelle Studie japanischer Augenärzte ergab für Menschen mit fortgeschrittenem Glaukom ein doppelt so hohes Unfallrisiko wie für Augengesunde. Typisch sind Zusammenstöße mit Fahrzeugen oder Menschen, die von der Seite kommen. Viele der Unfälle waren schwer, da die Glaukompatienten verspätet bremsten.

Kontrollen wahrnehmen

Prof. Grehn betont deshalb, wie wichtig es ist, das Glaukom frühzeitig zu erkennen. „Menschen mit Glaukom können häufig bis zum Endstadium der Erkrankung noch ohne Brille sehen, solange der Bereich des schärfsten Sehens auf der Netzhaut von der Erkrankung verschont bleibt“. Um frühzeitig auf das Glaukom aufmerksam zu werden, rät die DOG allen Erwachsenen zu regelmäßigen Kontrollen beim Augenarzt. Mit einem normalen Sehtest lässt sich die Erkrankung nicht erkennen. Der Augenarzt muss den Augeninnendruck bestimmen und den Sehnerv untersuchen. Bei über 65-Jährigen sollte die Kontrolle alle ein bis zwei Jahre erfolgen. Berufsfahrer sollten spätestens ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre zum „Augen-TÜV“.

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